In jedem Gartengrundstück findet man zur heutigen Zeit auch ein Gartenhaus. Hierbei gibt es verschiedene Ausführungen, sie können gemauert sein oder auch aus Holz bestehen. Wobei die Gartenhäuser aus Holz zurzeit der absolute Renner sind. Der Handel bietet hier verschiedene Formen, Größen und auch mit verschiedenem Komfort ausgestattete Gartenhäuser an. Sehr beliebt bei den Gartenbesitzern sind die Gartenhäuser in Blockbohlenbauweise.
Jeder Gartenbesitzer sollte sich aber vor dem Errichten eines Gartenhauses, egal ob ein Fertighaus oder selbst gemauert, bei der zuständigen Baubehörde über die Auflagen bei dem Bau eines solchen Gartenhauses informieren. Denn auch bei der Errichtung eines Gartenhauses wird unter bestimmten Umständen eine Baugenehmigung benötigt. Eine Genehmigung der zuständigen Baubehörde ist dann erforderlich, wenn eine bestimmte Höchstgrenze beim umbauten Raum erreicht wird und ebenfalls dann, wenn das Gartenhaus auf einer betonierten Grundfläche oder einem betonierten Fundament stehen soll. Beim Aufstellen des Gartenhauses ohne Fundament oder betonierte Bodenplatte ist keine Genehmigung von Nöten. Hier kann der Fußboden dann durch eine einfache Dielung aus Holz erfolgen.
Die Vorschriften für den Bau eines Gartenhauses sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Auch sollte der Bauherr zur Vermeidung eines Nachbarschaftsstreites unbedingt den Abstand zu der Grenze des Nachbargrundstückes einhalten. Sind dann nun alle erforderlichen Maßnahmen erfüllt, kann es an den Bau des Gartenhauses gehen. Die im Handel angebotenen Holzhäuser gibt es in den verschiedensten Preissegmenten. Natürlich gibt es dann hier auch gravierende Unterschiede in der Qualität und dem Komfort des Gartenhauses. Bei der Entscheidung über den Kauf eines Gartenhauses, sollte man unbedingt berücksichtigen, wie das Haus genutzt werden soll.
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