Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben der Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zuletzt durch die zahlreichen, mehr oder weniger negative, Schlagzeilen der letzten Zeit eine der bekanntesten Formen der Invaliditätsversicherung. Für ihren Abschluss gibt es zwei Formen, denn zum einen kann Sie als eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden oder eben als eine Zusatzversicherung zur Lebensversicherung oder zur Rentenversicherung. Einige private Krankenversicherungen bieten ebenfalls die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit inkludieren zulassen.

Es gibt den Begriff der Berufsunfähigkeit bzw. der Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, doch wird im Allgemeinen mit dieser Versicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet, die keine gesetzliche Pflichtversicherung darstellt. Hier sollte man sich aber überlegen, ob es nicht wirklich sinnvoll ist, eine solche private Zusatzversicherung oder auch eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da diese den Lebensunterhalt sichern kann, wenn es zum Bedarfsfall kommt und der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Es ist aber auch zu beachten, dass die sog. Berufsunfähigkeit in den AGB der Versicherungen folgendermaßen definiert wird: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge, Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachgewiesen werden müssen, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außerstande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, zu absolvieren.“ Hier sollte also gut überlegt werden, ob man mit der eigenen Tätigkeit bzw. mit dem eigenen Beruf auch wirklich berufsunfähig in diesem Sinne werden kann. Sinnvoll ist aber auf jeden Fall das Anlegen eines finanziellen Polsters für Notlagen, wie zum Beispiel in Form guter Geldanlagen, Wertpapiere oder Immobilien. Gerade für die sog. Büroberufe ist es nämlich sehr schwer, Ansprüche an die Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen.

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